Die Beihilfe-Sätze liegen bei objektiver Betrachtung unterhalb aller Kassensätze und über 30% unterhalb der Beihilfe-Honorare vergleichbarer Heilberufe. Sie eignen sich daher keinesfalls als Grundlage für die Berechnung eines angemessenen Privat-Honorars, auch wenn DKV, AXA, Hallesche Nationale & Co dies aus naheliegenden Gründen ihren Kunden ganz anders zu verkaufen versuchen!